Allgemeine Geschäftsbedingungen
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für erweiterbare Anhänger sind die wichtigsten Bedingungen für unsere innovativen, anpassbaren beweglichen Räume detailliert beschrieben. Diese Bedingungen sind der Transparenz verpflichtet und spiegeln unseren Fokus auf Design, Erschwinglichkeit und ein außergewöhnliches Preis-Leistungs-Verhältnis wider und sorgen so für einen reibungslosen Ablauf Ihrer einzigartigen Veranstaltungen und Projekte.
ARTIKEL 1 — DEFINITIONEN
Die folgenden Begriffe sind wie folgt definiert:
Expandable: Expandable B.V. (HRB-nummer: 53039998).
Kunde: Eine Gegenpartei, ein Kunde und/oder ein Lieferant von Expandable und die mit dieser Partei, diesem Kunden oder Lieferanten verbundenen juristischen Personen.
Vereinbarung: Die Vereinbarungen zwischen Expandable und dem Kunden.
Benutzerstandort: Ort, an dem der Kunde oder sein Kunde das/die Produkt (e) verwendet, verwenden möchte oder verwenden wird.
Produkte: Alle Produkte, die von Expandable zum/vom Kunden verkauft, geliefert, gemietet und/oder gekauft werden, einschließlich der im Angebot oder in der Vereinbarung beschriebenen Produkte.
Angebot: Alle Angebote von Expandable, einschließlich, aber nicht beschränkt auf seine Preislisten und andere Angaben sowie relevante Informationen, die auf seiner Website erwähnt werden.
Dienstleistungen: Alle Dienstleistungen, die (noch) von Expandable für den Kunden erbracht werden, einschließlich der im Angebot oder in der Vereinbarung beschriebenen.
Arbeit: Alle Aktivitäten, die von Expandable für den Kunden ausgeführt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Installation, Konstruktion, Demontage, Reparatur, Wartung und Lieferung von Produkten.
Lieferung: Das Datum, an dem die Produkte/Dienstleistungen geliefert und/oder die Arbeiten ausgeführt wurden, gemäß der Bestätigung von Expandable.
ARTIKEL 2 — ANWENDBARKEIT
2.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertrag, die Produkte, Arbeiten, Dienstleistungen, Angebote und alle Beziehungen zwischen Expandable und dem Kunden sowie für alle Verhandlungen und anderen vorvertraglichen Situationen zwischen Expandable und dem Kunden, auch wenn diese nicht zu einer Vereinbarung führen.
2.2 Abweichende Bedingungen gelten nur insoweit, als sie von Expandable ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden und sind nur für die jeweilige (n) Vereinbarung (en) wirksam.
2.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus welchem Grund auch immer nicht gültig sein, bleiben die anderen Bedingungen wirksam und die Parteien werden über den Inhalt einer neuen Bestimmung verhandeln, die dem Inhalt der ursprünglichen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
2.4 Wenn sich mehrere (natürliche oder juristische) Personen im Rahmen einer Vereinbarung verpflichtet haben oder eine Bestellung für Dienstleistungen, Arbeiten oder Produkte aufgegeben haben, haften sie gegenüber Expandable stets als Gesamtschuldner und Gesamtschuldner. Ein Zahlungsaufschub oder ein Erlass durch Expandable für einen Kunden oder ein entsprechender Vorschlag betrifft ausschließlich diesen Kunden.
ARTIKEL 3 — ANGEBOT UND PREISE
3.1 Ein Angebot ist unverbindlich. Auch wenn ein Angebot vom Kunden angenommen wird, hat Expandable das Recht, es innerhalb von 2 Werktagen kostenlos zu widerrufen.
3.2 Wenn ein Angebot vom Kunden nicht akzeptiert wird, hat Expandable das Recht, dem Kunden alle Kosten in Rechnung zu stellen, die ihm für die Erstellung des Angebots entstanden sind.
3.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und aller anderen Steuern, Abgaben, Zölle oder Gebühren. Die Preise verstehen sich außerdem ohne Kosten für Verpackung, Transport, Lieferung, Demontage, Service/Wartung und dergleichen, sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3.4 Wenn gemäß der Vereinbarung Teillieferungen erfolgen, hat Expandable das Recht, die Bedingungen der verschiedenen Teillieferungen zwischenzeitlich zu ändern.
3.5 Wenn Preise und/oder preisbestimmende Faktoren, wie zum Beispiel Löhne, Materialien, Währungen, Einfuhrzölle und Versicherungen, aus welchem Grund auch immer, steigen, hat Expandable das Recht, den Preis entsprechend anzupassen.
3.6 Wenn sich die Erfüllung des Vertrags auf Anfrage des Kunden aufgrund fehlender Informationen oder Anweisungen oder aus anderen Gründen, die beim Kunden liegen, verzögert, hat Expandable das Recht, den Preis als Entschädigung für zusätzliche Kosten oder Verluste, die sich aus einer solchen Verzögerung ergeben (z. B. Zinsverlust), zu erhöhen.
3.7 Zusätzliche oder reduzierte Arbeiten entstehen (i) im Falle von Änderungen, aus welchen Gründen auch immer, an der Konstruktion, den Spezifikationen, der Planung usw., (ii) wenn die vom Kunden bereitgestellten Informationen falsch oder unvollständig sind, (iii) im Falle einer Abweichung von den geschätzten Mengen, (iv) wenn gesetzliche Anforderungen oder behördliche Anordnungen andere Standards oder Spezifikationen als in der Vereinbarung festgelegt haben. Zusätzliche Arbeiten werden auf der Grundlage der preisbestimmenden Faktoren abgerechnet, die zum Zeitpunkt der Ausführung der zusätzlichen Arbeiten gelten. Reduzierte Arbeiten werden auf der Grundlage der preisbestimmenden Faktoren abgerechnet, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses galten.
3.8 Der Kunde stellt sicher und garantiert, dass Expandable die Arbeiten ungestört an dem von Expandable angegebenen Ort und zur vereinbarten Zeit ausführen kann und dass Expandable während der Ausführung der Arbeiten über die erforderlichen Einrichtungen wie Gas, Wasser, Strom, Heizung, verschließbare Trockenlagerräume sowie alle aus Gründen der Gesundheits- und Sicherheitsgesetzgebung vorgeschriebenen Einrichtungen verfügt. Der Kunde haftet für alle Schäden, einschließlich solcher, die durch Verlust, Diebstahl, Feuer oder Sachschäden an Waren von Expandable, des Kunden und/oder Dritter entstehen, wie z. B. Werkzeuge und Materialien, die für die Arbeit bestimmt sind und sich an dem Ort befinden, an dem die Arbeiten ausgeführt werden.
ARTIKEL 4 — BEZAHLUNG
4.1 Die Zahlung der Rechnungen von Expandable muss wirksam in der auf den jeweiligen Rechnungen angegebenen Währung erfolgen. Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge, Abzüge oder Aufrechnungen bezahlt werden. Der Kunde hat nicht das Recht, seine Zahlungsverpflichtungen auszusetzen oder aufzurechnen. Das auf den Kontoauszügen von Expandable angegebene Wertdatum gilt als Tag der Zahlung.
4.2 Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber Expandable nicht nachkommt, gerät der Kunde sofort in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab dem Tag, an dem der Kunde in Verzug ist, bis zum Tag der vollständigen Bezahlung schuldet der Kunde Expandable Verzugszinsen in Höhe von 1,5% pro Monat (berechnet anteilig, wobei ein Monat 30 Tagen entspricht) des geschuldeten Betrags, unbeschadet des Rechts von Expandable auf Erfüllung, Aussetzung, Kündigung und/oder vollständige Entschädigung gemäß dem Gesetz. Alle (tatsächlichen) Inkassokosten, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, gehen zu Lasten des Kunden. Dies beinhaltet die Kosten für die Pfändung, den Konkursantrag sowie die tatsächlichen Kosten für Anwälte, Gerichtsvollzieher und andere Experten, die von Expandable eingesetzt werden sollen.
4.3 Auf erste Anfrage von Expandable ist der Kunde verpflichtet, die von Expandable angegebenen Vorauszahlungen zu leisten. Expandable hat das Recht, vom Kunden auf dessen Kosten und Risiko angemessene Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Kunde muss auf erstes Anfordern eine (zusätzliche) Sicherheit hinterlegen, wie zum Beispiel eine Bankgarantie oder ein Pfandrecht an (allen) Vermögenswerten. Wenn der Kunde mit der Zahlung von Vorauszahlungen oder der Leistung der erforderlichen Sicherheit in Verzug gerät, ist Expandable berechtigt, seine Erfüllung auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde muss auf erstes Anfordern zugunsten von Expandable ein Pfandrecht an seinen Waren sowie an allen seinen gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen geltend machen, als Sicherheit für die Zahlung aller seiner bestehenden und zukünftigen Schulden gegenüber Expandable, einschließlich solcher aus Schäden, Inkassokosten, Zinsen und/oder Bußgeldern. Der Kunde erklärt, ermächtigt zu sein, ein solches Pfandrecht geltend zu machen, und erteilt Expandable hiermit eine unwiderrufliche Genehmigung, dies in seinem Namen zu tun.
4.4 Rechnungen gelten als vom Kunden akzeptiert und genehmigt, wenn Expandable nicht innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum per Einschreiben Widerspruch erhalten hat. Ein Einspruch gegen eine Rechnung gibt dem Kunden nicht das Recht, seine Zahlungsverpflichtungen auszusetzen.
ARTIKEL 5 — LIEFERUNG
5.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, liefert Expandable die Produkte/Dienstleistungen EXW Eersel, Niederlande (oder seinen Hauptgeschäftssitz in diesem Land), Incoterms® 2020, und führt die Arbeiten in seinen Räumlichkeiten an diesem Standort durch. Der Kunde ist für die Abholung, den Transport usw. zu und von diesem Standort verantwortlich.
5.2 Expandable hat das Recht, in Chargen zu liefern.
5.3 Die Produkte gehen ab dem Zeitpunkt der Lieferung oder ab dem Zeitpunkt, zu dem der Empfang verweigert wird oder als verweigert gilt, auf Gefahr des Kunden.
5.4 Der Kunde muss an dem von Expandable angegebenen Datum mit Delivery zusammenarbeiten (z. B. durch Abholung der Produkte). Falls der Kunde die Produkte nicht erhält, hat Expandable das Recht, alle daraus resultierenden Kosten, wie Lager-, Transport- und Versicherungskosten sowie erlittene Schäden wie Umsatz- und Gewinnverlust, an den Kunden weiterzuleiten. Dies gilt auch für den Fall, dass die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, wie z. B. fehlende Einrichtungen, Lizenzen und/oder Genehmigungen, fehlgeschlagen ist.
5.5 Der Empfang gilt als verweigert, wenn die Produkte zur Lieferung angeboten wurden, die Lieferung jedoch nicht stattgefunden hat. Der Tag, an dem die Lieferung verweigert wird, ist der Tag der Lieferung.
5.6 Die Lieferung der Arbeit erfolgt (i) nach Genehmigung der Arbeit durch den Kunden, (ii) wenn Expandable den Kunden schriftlich darüber informiert hat, dass die Arbeit abgeschlossen ist und der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach dieser Mitteilung schriftlich mitgeteilt hat, ob das Werk genehmigt wurde oder nicht, (iii) wenn der Kunde das Werk aufgrund geringfügiger Mängel oder fehlender Teile, die innerhalb von 30 Tagen behoben werden können, nicht genehmigt; oder (iv) wenn der Kunde dies tut das Werk nicht aufgrund offensichtlich unbegründeter Beschwerden genehmigen.
5.7 Wenn der Kunde das Werk nicht genehmigt, muss er dies Expandable unverzüglich schriftlich unter genauer Angabe der Gründe mitteilen und Expandable ermöglichen, das Werk erneut zu liefern. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten daher erneut (jedes Mal).
5.8 Expandable gerät niemals durch den bloßen Ablauf einer Frist, einschließlich der Lieferzeit, in Verzug, noch hat der Kunde dadurch Anspruch auf Entschädigung. Für den Eintritt des Zahlungsverzugs ist immer eine schriftliche Mitteilung per Einschreiben erforderlich, wobei Expandable eine angemessene Frist, d. h. mindestens 2 Monate, eingeräumt wird, um dem nachzukommen.
5.9 Die vereinbarte Lieferfrist beginnt, wenn eine Einigung über alle kommerziellen und technischen Einzelheiten erzielt wurde, alle erforderlichen Informationen, endgültigen und genehmigten Zeichnungen usw. im Besitz von Expandable sind, die vereinbarten (Raten/Vorauszahlungen) Zahlungen eingegangen sind und alle anderen notwendigen Bedingungen für die Erfüllung des Vertrags erfüllt sind. Darüber hinaus hat Expandable das Recht, im Falle: i) geänderter Umstände im Vergleich zu denen, die Expandable bei der Festlegung der Lieferzeit bekannt waren, die Lieferzeit zu verlängern, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags unter diesen veränderten Umständen erforderlich ist. ii) bei zusätzlichen Arbeiten verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die für die Lieferung von Materialien/Komponenten/Teilen und die Ausführung der zusätzlichen Arbeiten erforderlich ist. iii) Expandable setzt seine Verpflichtungen aus, die Lieferung die Frist verlängert sich um die Dauer der Aussetzung. iv) höherer Gewalt oder aufgrund unvorhersehbarer Umstände, z. B. aufgrund von Witterungseinflüssen, verlängert sich die Lieferzeit um den Zeitraum der Verzögerung.
ARTIKEL 6 — GEISTIGES EIGENTUM UND ERWEITERTER EIGENTUMSVORBEHALT
6.1 Es ist dem Kunden strengstens untersagt, Hinweise oder technische Maßnahmen zu ändern, zu entfernen oder zu umgehen, die den vertraulichen Charakter oder die geistigen Eigentumsrechte von Software, erweiterbaren Websites, Datendateien, Geräten, Angeboten, Dienstleistungen, Produkten und/oder Werken betreffen.
6.2 Alle geistigen Eigentumsrechte, die in den Produkten, Angeboten, Dienstleistungen, erweiterbaren Websites und/oder Werken enthalten sind oder sich daraus ergeben, gehören ausschließlich Expandable, seinen Lizenzgebern oder seinen Lieferanten, unabhängig davon, ob dem Kunden Kosten für deren Erstellung oder Herstellung in Rechnung gestellt wurden. Wenn Expandable sich verpflichtet, ein geistiges Eigentumsrecht zu übertragen, kann eine solche Verpflichtung nur ausdrücklich und schriftlich eingegangen werden. Im Streitfall darüber, wer der Eigentümer von Dienstleistungen, Produkten und/oder Werken ist oder wer Inhaber der geistigen Eigentumsrechte ist, gilt Expandable als alleiniger Eigentümer oder Inhaber, sofern der Kunde nichts anderes vorlegt.
6.3 Der Kunde darf keine Informationen verwenden, vervielfältigen, verteilen und/oder Dritten zur Verfügung stellen, in denen die im vorherigen Absatz genannten geistigen Eigentumsrechte enthalten sind, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Zustimmung von Expandable vor. Der Kunde ist berechtigt, die ihm von Expandable zur Verfügung gestellten Daten und Informationen nur im Zusammenhang mit der Vereinbarung zu verwenden. Diese Daten und Informationen bleiben Eigentum von Expandable. Der Kunde erwirbt (nur) die Nutzungsrechte, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Vereinbarung und/oder dem Gesetz ausdrücklich gewährt werden. Ein dem Kunden zustehender Nutzungsrecht ist nicht exklusiv, nicht übertragbar, nicht verpflichtend und nicht unterlizenzierbar.
6.4 Wenn die Parteien schriftlich vereinbaren, dass ein geistiges Eigentumsrecht in Bezug auf Produkte, Dienstleistungen und/oder Arbeiten, die speziell für den Kunden entwickelt wurden, auf den Kunden übertragen wird, berührt dies nicht das Recht oder die Möglichkeit von Expandable, die dieser Entwicklung zugrunde liegenden Komponenten, allgemeinen Prinzipien, Ideen, Designs, Algorithmen, Dokumentationen, Werke, Programmiersprachen, Protokolle, Standards und dergleichen ohne Einschränkung für andere Zwecke zu verwenden und/oder zu nutzen, entweder für sich selbst oder für Dritte. Ebenso berührt die Übertragung eines Rechts an geistigem Eigentum nicht das Recht von Expandable, Entwicklungen, die denen ähneln oder sich von ihnen ableiten, zu seinem eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter zu nutzen.
6.5 Expandable stellt den Kunden von allen Rechtsansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass von Expandable selbst entwickelte Produkte ein geistiges Eigentumsrecht dieses Dritten verletzen, unter der Bedingung, dass der Kunde Expandable unverzüglich schriftlich über das Bestehen informiert und den Inhalt des Rechtsanspruchs und die Bearbeitung des Falls, einschließlich der Durchführung möglicher Vergleiche, vollständig Expandable überlässt. Zu diesem Zweck erteilt der Kunde Expandable die erforderlichen Genehmigungen und Unterstützung und stellt ihm alle relevanten Informationen zur Verfügung, um sich gegebenenfalls im Namen des Kunden gegen diese Rechtsansprüche zu verteidigen. Diese Verpflichtung zur Entschädigung erlischt, wenn der angebliche Verstoß (i) mit Materialien zusammenhängt, die vom Kunden, im Namen oder auf Anfrage des Kunden zur Verwendung, Verarbeitung, Umwandlung oder Einarbeitung zur Verfügung gestellt wurden, oder (ii) auf Änderungen an Produkten, die der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Expandable angewendet hat oder von Dritten anwenden ließ. Wenn unwiderruflich rechtlich festgestellt wurde, dass die von Expandable selbst entwickelten Produkte geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen, oder wenn nach Ansicht von Expandable eine begründete Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine solche Verletzung auftritt, wird Expandable, wenn möglich, sicherstellen, dass der Kunde diese Produkte oder funktionsgleichwertige andere Produkte weiterhin verwenden kann. Jede andere oder weitere Schadensersatzverpflichtung von Expandable ist ausgeschlossen.
6.6 Der Kunde garantiert, dass die von ihm im Rahmen des Vertrags zur Verfügung gestellten Waren/Daten keine geistigen Eigentumsrechte und/oder das Know-how Dritter verletzen. Der Kunde muss alle in diesem Zusammenhang erlittenen Schäden und/oder Kosten ersetzen. Der Kunde stellt Expandable von damit verbundenen Ansprüchen Dritter oder anderen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistiger Eigentumsrechte frei.
6.7 Expandable behält sich das Eigentum an allen von oder in ihrem Namen gelieferten Waren vor. Dieser Eigentumsvorbehalt wird verlängert. Das bedeutet, dass Expandable das Eigentum an allen gelieferten Waren, einschließlich der bezahlten Waren, auf der Grundlage aller (z. B.: früheren) Verträge behält, solange der Kunde: (i) die geschuldeten Gesamtbeträge nicht bezahlt hat (gemäß einer beliebigen Vereinbarung); (ii) eine seiner Verpflichtungen aus einer Vereinbarung nicht erfüllt oder nicht erfüllen wird und/oder (iii) Forderungen, die sich aus Nichteinhaltung oder Beschädigung ergeben, nicht beglichen hat, Bußgelder, Zinsen und Kosten. Solange die Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, fällt sie nicht in das Eigentum des Kunden und der Kunde darf diese Waren daher auch außerhalb seines regulären Geschäftsbetriebs (nicht eigentumsrechtlich und nicht vertraglich) nicht veräußern, belasten oder übertragen. Wenn der Kunde seine Verpflichtungen vor/nach der Lieferung der Waren erfüllt hat, erwacht der Eigentumsvorbehalt in Bezug auf diese Waren wieder, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus einer späteren Vereinbarung nicht nachkommt. Soweit erforderlich, werden diese Waren dann (zurück) an Expandable übertragen. Der Kunde erteilt hiermit die Genehmigung und stimmt einer solchen Übertragung zu und ermächtigt Expandable unwiderruflich, das zu tun, was zu ihrer Erreichung erforderlich ist.
6.8 Expandable hat das Recht, jederzeit auf alle Waren zuzugreifen, die in seinem Eigentum stehen, unabhängig davon, wo sie sich befinden, und über ihren Standort informiert zu werden. In Bezug auf alle Waren, die unter den Eigentumsvorbehalt von Expandable fallen, muss der Kunde Expandable unverzüglich schriftlich über alle an oder durch diese Waren verursachten Schäden informieren (und auf dem Laufenden halten), Expandable Zeugenaussagen und/oder andere Unterlagen zu den zugrunde liegenden Ereignissen vorlegen und/oder einen Polizeibericht über solche Ereignisse erstellen lassen. Wenn Expandable seinen Eigentumsvorbehalt geltend macht, hat es das Recht, die Waren zurückzunehmen (in Besitz zu nehmen), und der Kunde muss auf erste Anfrage kooperieren und helfen.
6.9 Im Falle eines Verstoßes gegen (eine) der in diesem Artikel genannten Verpflichtung (en) verliert der Kunde gegenüber Expandable oder seinen Rechtsnachfolgern eine sofort fällige und zahlbare Vertragsstrafe, die nicht abgezogen, ausgesetzt oder verrechnet werden kann, in Höhe von EUR 100.000, -- pro Verstoß, zuzüglich des Betrags von EUR 1.000, -- für jeden Tag oder Teil eines Tages, an dem ein solcher Verstoß andauert, sofern es sich um einen fortgesetzten Verstoß handelt. Soweit erforderlich und gesetzlich zulässig, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass diese Strafe als pauschalierter Schadensersatz (forfaitaire vaststelling van reëel te lijden schade) zu qualifizieren ist. Diese Strafe gilt unbeschadet des Rechts auf Schadenersatz, sofern der entstandene Schaden die gesamte verfallene Strafe übersteigt, auf Leistungserbringung, Einleitung und Durchführung eines Verfahrens (einschließlich aller einstweiligen Verfahren), auf ein gerichtliches Verbot und/oder auf Kündigung aller bestehenden Geschäftsbeziehungen und Verträge (falls vorhanden) mit dem Kunden (ohne Berücksichtigung einer Kündigungsfrist) sowie aller anderen sich aus dem Gesetz ergebenden Rechte. Die Höhe der Strafe wird um die gesetzlichen Handelszinsen gemäß Artikel 6:119 a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches erhöht, die am Tag der Fälligkeit der Strafe fällig werden.
ARTIKEL 7 — WARTUNG UND GARANTIE
7.1 Solange Expandable ein Interesse an der sorgfältigen Nutzung der Produkte hat (z. B. während der Vermietung oder wenn sie unter Eigentumsvorbehalt stehen), gilt Folgendes: (i) Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Expandable wird der Kunde keine Änderungen an oder an den Produkten vornehmen oder zulassen. Auf erste Anfrage von Expandable kümmert sich der Kunde auf eigene Kosten und Gefahr um die Entfernung der verwendeten Materialien und die Wiederherstellung der Produkte im Originalzustand (auch wenn Expandable die Materialien/Änderungen genehmigt hat), ohne dass der Kunde Anspruch auf Entschädigung hat. (ii) Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Expandable dürfen Änderungen, Wartungsarbeiten und/oder Reparaturen an Produkten ausschließlich von Expandable oder von von Expandable zugelassenen Dritten durchgeführt werden. (iii) Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Produkte in gutem Zustand erhalten hat; der Kunde muss die Produkte entsprechend dem Verwendungszweck sorgfältig verwenden und die Produkte auf eigene Kosten und eigenes Risiko in gutem Zustand halten. (iv) Expandable hat das Recht, die Produkte von Zeit zu Zeit zu kontrollieren. Falls Expandable der Ansicht ist, dass die Produkte unsachgemäß verwendet oder vernachlässigt wurden, hat Expandable das Recht, die Produkte auf Kosten des Kunden wieder in Besitz zu nehmen und/oder sie in einen guten Zustand zu versetzen. (v) Es ist dem Kunden strengstens untersagt, die Produkte an Dritte zu verkaufen, zu übertragen, (unter-) zu vermieten, zu belasten oder anderweitig zu nutzen, sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Kunde wird die Produkte ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Expandable nicht transportieren oder transportieren lassen.
7.2 Alle Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene, präventive, korrektive, nutzungsabhängige und alle anderen Wartungsarbeiten an den Produkten gehen zu Lasten des Kunden. Das Gleiche gilt für Reparaturen, mit Ausnahme von Reparaturen im Rahmen der nachstehenden Garantieverpflichtung.
7.3 Expandable führt alle Wartungs-, Änderungs- und/oder Reparaturarbeiten (nur) in Eersel, Niederlande (oder an seinem Hauptgeschäftssitz in diesem Land) durch. Der Kunde muss auf eigene Kosten und Gefahr und in Abstimmung mit Expandable dafür sorgen, dass die Produkte zu und von diesem Ort oder einem anderen von Expandable angegebenen Ort transportiert werden. Wartungen, Änderungen und/oder Reparaturen durch Expandable beziehen sich niemals auf Materialien, Komponenten, Geräte und/oder Teile (oder deren Wechselwirkung mit den Produkten), die nicht von Expandable bereitgestellt oder frei ausgewählt wurden, wie z. B. solche, die vom Kunden bereitgestellt oder auf Anfrage des Kunden verwendet/hinzugefügt wurden. Der Kunde muss sich jederzeit auf eigene Kosten und eigenes Risiko darum kümmern.
7.4 Für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Lieferung garantiert Expandable, dass die Produkte den von Expandable festgelegten Spezifikationen entsprechen und dass die verwendeten Materialien, Komponenten, Geräte und/oder Teile einwandfrei sind. Diese Garantie gilt nicht für Materialien, Komponenten, Geräte und/oder Teile, die nicht von Expandable bereitgestellt oder frei ausgewählt wurden, wie z. B. solche, die vom Kunden bereitgestellt, auf Anfrage des Kunden verwendet/hinzugefügt oder vom Kunden vorgeschrieben wurden (oder deren Interaktion mit den Produkten oder Schäden, die dadurch an den Produkten verursacht werden). Das Gleiche gilt für Produkte, die zum Zeitpunkt ihrer Lieferung nicht neu waren, sowie für Reifen, bewegliche Bauteile, Fenster/Glas, Dichtstoffe oder Außenfarben. Alle Schäden an den oben genannten ausgeschlossenen Waren gehen zu Lasten des Kunden (der Kunde muss auf eigene Kosten und eigenes Risiko für eine angemessene Versicherung sorgen). Die Garantie erlischt, wenn die Produkte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Expandable in irgendeiner Weise verändert oder manipuliert, Komponenten hinzugefügt und/oder Reparaturen oder Wartungsarbeiten durchgeführt werden/werden. Für rein ästhetische Effekte, die den normalen Gebrauch der Produkte nicht beeinträchtigen oder wesentlich behindern, wird keine Garantie gewährt. Wenn rechtlich unwiderruflich nachgewiesen ist, dass der Kunde diese Garantie zu Recht geltend macht, oder wenn nach Ansicht von Expandable die begründete Wahrscheinlichkeit besteht, dass ein solcher Garantieanspruch gerechtfertigt ist, wird Expandable, soweit dies nach vernünftigem Ermessen möglich ist, die erforderlichen Reparaturen oder Änderungen kostenlos durchführen. Jede andere oder weitere Garantieverpflichtung von Expandable ist ausgeschlossen. Der Kunde kann diese Garantie erst geltend machen, nachdem er alle seine Verpflichtungen gegenüber Expandable erfüllt hat und Expandable einen ausreichenden schriftlichen Nachweis (in Form von Rechnungen oder formellen Bescheinigungen) für eine ausreichende und korrekt durchgeführte Wartung erbracht hat, wobei die Bedürfnisse im Hinblick auf die Eigenschaften und Klimabedingungen des Benutzerstandorts berücksichtigt wurden. Keine Garantie gilt, wenn die Mängel auf normale Abnutzung, Alterung, unsachgemäße oder unsachgemäße Verwendung, äußere Ursachen oder höhere Gewalt zurückzuführen sind.
7.5 Expandable garantiert nicht, dass Produkte, Dienstleistungen und/oder Arbeiten den (lokalen) Vorschriften und/oder (Sicherheits-) Anforderungen entsprechen, die entweder an den Standorten gelten, an denen der Kunde oder der Endbenutzer ihre Büros haben, am Standort des Benutzers oder an einem anderen Ort. Alle Inspektionen, Risikoinventaren/-analysen, Arbeitsbedingungen, Bewertungen und/oder andere Maßnahmen oder Maßnahmen in Bezug auf (die Verwendung von) in den Produkten vorhandenen Systemen, die von Regierungsbehörden, lokalen Vorschriften und/oder Versorgungsunternehmen verlangt werden, müssen vom Kunden auf eigene Kosten und eigenes Risiko durchgeführt werden, auch wenn die von diesen Behörden festgelegten (lokalen) Regeln vorsehen, dass dies in der Verantwortung von Expandable liegt. Expandable haftet nicht für die Folgen, wenn der Kunde diese (lokalen) Regeln, Anforderungen und/oder Vorschriften nicht einhält oder die Produkte nicht einhalten. Der Kunde stellt Expandable von allen damit verbundenen Ansprüchen frei. Im Zusammenhang mit der Verwendung, Wartung und Lagerung der Produkte durch den Kunden muss der Kunde alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen, einschließlich der Anforderungen an Genehmigungen oder Anweisungen der zuständigen Behörden. Der Kunde wird keine gefährlichen Substanzen in den Produkten verwenden oder lagern, es sei denn, dies ist für den Geschäftsbetrieb üblich. Die Verwendung oder Lagerung von Gefahrstoffen erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde hat Zäune oder andere Maßnahmen am Standort des Nutzers vorzusehen und instand zu halten, wenn dies gemäß den (örtlich) geltenden Gesetzen und Vorschriften oder anderen Vorschriften der zuständigen Behörden erforderlich ist. Der Kunde ist dafür verantwortlich und muss auf eigene Kosten und Gefahr sicherstellen, dass er über die Genehmigungen, Ausnahmen und Genehmigungen verfügt, die für die Platzierung, Installation, Lieferung, Verwendung und Demontage der Produkte erforderlich sind (z. B. Umweltgenehmigungen, Zufahrtsgenehmigungen und andere Genehmigungen).
7.6 Bei Frost, Schnee oder anderen widrigen Witterungsbedingungen muss der Kunde alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um Schäden am Produkt (und seinen internen Systemen) und/oder das Einfrieren von (Heiz-) Systemen und/oder Leitungen zu verhindern. Alle witterungsbedingten Schäden an den Produkten gehen zu Lasten des Kunden.
7.7 Im Falle eines Verstoßes gegen (eine) der in diesem Artikel genannten Verpflichtung (en) verliert der Kunde gegenüber Expandable oder seinen Rechtsnachfolgern eine sofort fällige und zahlbare Vertragsstrafe, die nicht abgezogen, ausgesetzt oder verrechnet werden kann, in Höhe von EUR 100.000, -- pro Verstoß, zuzüglich des Betrags EUR 1.000, -- für jeden Tag oder Teil eines Tages, an dem ein solcher Verstoß andauert, sofern es sich um einen fortgesetzten Verstoß handelt. Soweit erforderlich und gesetzlich zulässig, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass diese Strafe als pauschalierter Schadensersatz (forfaitaire vaststelling van reëel te lijden schade) zu qualifizieren ist. Diese Strafe gilt unbeschadet des Rechts auf Schadenersatz, sofern der entstandene Schaden die gesamte verfallene Strafe übersteigt, auf Leistungserbringung, Einleitung und Durchführung eines Verfahrens (einschließlich aller einstweiligen Verfahren), auf ein gerichtliches Verbot und/oder auf Kündigung aller bestehenden Geschäftsbeziehungen und Verträge (falls vorhanden) mit dem Kunden (ohne Berücksichtigung einer Kündigungsfrist) sowie aller anderen sich aus dem Gesetz ergebenden Rechte. Die Höhe der Strafe wird um die gesetzlichen Handelszinsen gemäß Artikel 6:119 a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches erhöht, die am Tag der Fälligkeit der Strafe fällig werden.
ARTIKEL 8 — BESCHWERDEN
8.1 Der Kunde muss die Produkte direkt bei der Lieferung prüfen. Mögliche Beschwerden über Störungen oder Mängel müssen Expandable spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach Lieferung in schriftlicher und begründeter Form gemeldet werden. Störungen oder Mängel, die nachweislich nicht früher hätten entdeckt werden können, müssen Expandable sofort nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 6 Werktagen nach Lieferung, schriftlich und begründet gemeldet werden. Die Überschreitung dieser Bedingungen führt zum Verlust der Rechte des Kunden, die Einhaltung und/oder Entschädigung oder eine anderweitige Abhilfe in Bezug auf den betreffenden Mangel und/oder die Beschwerde zu erhalten.
8.2 Der Kunde muss ein defektes Teil aufbewahren und es auf erste Anfrage von Expandable an Expandable zurücksenden. Die Rückgabe der Produkte kann nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Expandable unter von Expandable festzulegenden Bedingungen erfolgen. Eine Rücksendung von Produkten oder Teilen erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Kunden.
8.3 Wenn und soweit eine Beschwerde des Kunden berechtigt ist, wird Expandable nach eigenem Ermessen entweder: (i) die Mängel kostenlos beheben, (ii) die Produkte kostenlos austauschen, (iii) Dienstleistungen erbringen oder Arbeiten erneut ausführen. Beschwerden werden nicht akzeptiert, wenn die Mängel die Verwendung der Produkte nicht behindern oder wesentlich behindern. Beschwerden geben dem Kunden niemals das Recht, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Kunden auszusetzen.
ARTIKEL 9 — KÜNDIGUNG, ENTSCHÄDIGUNG UND SPERRUNG
9.1 Expandable ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise (mit sofortiger Wirkung und ohne dass es einer Mahnung bedarf) durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu kündigen, wenn der Kunde:
- beantragt Insolvenz, wird für bankrott erklärt oder beantragt Zahlungseinstellung oder hat eine solche erlangt;
- eine wesentliche Änderung ihrer Aktivitäten und/oder ihrer rechtlichen und/oder organisatorischen Struktur durchmacht, ihre Aktivitäten einstellt oder erheblich einschränkt, aufgrund einer Pfändung die freie Kontrolle oder einen erheblichen Teil ihres Vermögens verliert oder unter Vormundschaft oder Zwangsverwaltung gestellt wird;
- einer Verpflichtung aus dem Vertrag oder diesen allgemeinen Bedingungen nicht nachkommt;
- nicht eingehalten wird und die Einhaltung unmöglich ist, eine Situation (wie in Artikel 6:83 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) vorgesehen ist, eintritt oder es wiederholt sich ein Mangel, der zuvor Gegenstand der Versäumnismahnung war, wie vorstehend unter c vorgesehen;
- erleidet eine Änderung seiner Befugnisse;
- versäumt es, einen Rechnungsbetrag oder einen Teil davon innerhalb der dafür vorgesehenen Frist zu begleichen; in solchen Fällen gilt der Kunde als rechtlich in Verzug und alle Forderungen von Expandable gegenüber dem Kunden sind sofort fällig und der Rücktritt erfolgt unbeschadet der sonstigen Rechte von Expandable.
9.2 Falls ein Dritter ein Produkt (im Folgenden: „der Sicherungsinhaber“ genannt), das Eigentum von Expandable ist, beschlagnahmt oder belastet, endet die Vereinbarung zwischen den Parteien mit sofortiger Wirkung, falls Expandable in Konkurs gerät und/oder der Wertpapierinhaber von Expandable die Herausgabe des Produkts aufgrund der Nichteinhaltung der Verpflichtungen von Expandable gegenüber dem Wertpapierinhaber verlangt. In einem solchen Fall ist Expandable nicht verpflichtet, dem Kunden eine Entschädigung zu zahlen, und der Kunde hat in diesem Fall auch kein Zurückbehaltungs- oder Aussetzungsrecht. In diesem Zusammenhang schließen Expandable und der Kunde auch die Anwendbarkeit der Artikel 7:226 und 7:227 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches vollständig aus.
9.3 Tritt eine Situation ein, wie sie in Artikel 9.1 vorgesehen ist, ist Expandable und/oder ein von ihr anzugebender Dritter berechtigt, die Produkte zurückzunehmen (in Besitz zu nehmen), ohne jegliche Rechte des Kunden und ohne Verpflichtung, die Produkte erneut an den Kunden zurückzuliefern. In einem solchen Fall, wie in den vorhergehenden Abschnitten beschrieben, ist Expandable und/oder ein von ihm benannter Dritter berechtigt, die Räumlichkeiten und Gebäude des Kunden zu betreten, um die Produkte in Besitz zu nehmen. Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit Expandable seine Rechte geltend machen kann, und muss Waren, die nicht von Expandable geliefert wurden und sich in (neben) den Produkten befinden, rechtzeitig entfernen. Expandable haftet nicht für die Waren, die sich zum Zeitpunkt der Pfändung in (neben) den Produkten befinden.
ARTIKEL 10 — HAFTUNG
10.1 Expandable haftet gegenüber dem Kunden nur, wenn der Kunde nachweist, dass ihm ein Schaden entstanden ist, der durch Vorsatz oder vorsätzliche Fahrlässigkeit von Expandable oder aufgrund eines wesentlichen Fehlers von Expandable verursacht wurde, der ihm ernsthaft zuzurechnen ist und der bei gewissenhaftem Verhalten verhindert worden wäre, und ausschließlich für den direkten Schaden, der die unmittelbare Folge dieses materiellen Fehlers ist.
10.2 Expandable kann gegen bestimmte Verbindlichkeiten versichert werden, dies muss jedoch nicht immer der Fall sein. Aus diesem Grund gelten für die Haftung von Expandable mehrere Beschränkungen. Die Verpflichtung von Expandable, Schäden zu ersetzen oder rückgängig zu machen, aus welchem Grund auch immer, ist auf die Schäden oder Kosten beschränkt, gegen die Expandable aufgrund einer von oder zu Gunsten von Expandable abgeschlossenen Versicherung versichert ist, und ist niemals höher als der Betrag, der im jeweiligen Fall von dieser Versicherung (unabhängig davon, ob an Expandable) ausgezahlt wird oder nicht. Wenn Expandable aus welchem Grund auch immer nicht berechtigt ist, die Beschränkung des vorstehenden Absatzes in Anspruch zu nehmen (und/oder der Versicherer, aus welchem Grund auch immer, nicht zahlt), ist die Verpflichtung von Expandable, Schäden zu ersetzen oder rückgängig zu machen, unabhängig von der Grundlage auf maximal den Rechnungsbetrag beschränkt, den Expandable dem Kunden ohne Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt hat (unter Berücksichtigung von Artikel 10.10; also niemals mehr als den darin genannten Betrag). Besteht der Vertrag aus Teilen oder Teillieferungen, ist die Verpflichtung zum Schadensersatz auf maximal den Rechnungsbetrag des betreffenden Bauteils oder dieser Teillieferung begrenzt.
10.3 Expandable haftet unter keinen Umständen für indirekte Schäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, entgangener Gewinn, Verlust von Firmenwerten, Verlust von Geschäftskontakten, z. B. als Folge von Verzögerungen, Datenverlust, verpassten Einsparungen, Schäden aufgrund von Betriebsstörungen, Schäden, die unter seiner Aufsicht stehen, einschließlich Schäden, die unter seiner Aufsicht stehen, einschließlich Schäden, die unter seiner Aufsicht entstehen, unter anderem Schäden an Gütern, an denen gearbeitet wird, oder an Gütern, die sich in der Nähe des Ortes befinden, an dem gearbeitet wird Arbeit geleistet, Schaden verursacht durch Vorsatz oder mutwillige Rücksichtslosigkeit von Helfern usw.), wie auch immer es heißt und von wer auch immer es erlitten hat.
10.4 Expandable haftet nicht für Schäden, die nur durch Handlungen oder Unterlassungen hätten vermieden werden können, die im Widerspruch zu den für Expandable geltenden Gesetzen und Vorschriften oder auf andere Weise mit den (professionellen) Verhaltensregeln der an der Umsetzung der Vereinbarung beteiligten Fachkräfte gestanden hätten. Außerhalb der in den Artikeln 10.1 und 10.2 genannten Fälle ist Expandable weder haftbar noch verpflichtet, Schäden rückgängig zu machen oder zu ersetzen, unabhängig von der Grundlage des Anspruchs.
10.5 Expandable kann die Verpflichtung zum Schadensersatz mit nicht bezahlten Rechnungen und den daraus resultierenden Zinsen und Kosten verrechnen.
10.6 Expandable ist berechtigt, die Erfüllung der gesamten oder eines Teils der Vereinbarung an Dritte auszulagern und/oder die gesamte oder einen Teil der Vereinbarung durch Dritte ausführen zu lassen, ohne dass die Zustimmung des Kunden erforderlich ist. Jede an Expandable erteilte Vereinbarung oder Bestellung impliziert die Befugnis von Expandable, Dritte zu beauftragen und etwaige Haftungsbeschränkungen Dritter im Namen des Kunden zu akzeptieren. Expandable haftet nicht für die Wahl oder Mängel dieser Dritten, außer im Fall von Vorsatz oder vorsätzlicher Rücksichtslosigkeit von Expandable. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Anwendbarkeit von 6:76 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ausgeschlossen. Die Beauftragung Dritter durch den Kunden zur Erfüllung des Vertrags bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung von Expandable. Bei der Beauftragung Dritter durch den Kunden muss Expandable die gebotene Sorgfalt walten lassen, haftet jedoch nicht für Fehler und/oder Mängel dieser Dritten.
10.7 Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten sowohl für Expandable (selbst) als auch für seine Mitarbeiter (sowohl einzeln als auch gemeinsam) sowie für alle anderen mit Expandable verbundenen Parteien und deren Mitarbeiter (unabhängig davon, ob sie für die Aktivitäten eingesetzt werden oder nicht). Nur Expandable haftet für Schäden im Zusammenhang mit dem Vertrag, Produkten, Angeboten, Dienstleistungen und/oder Arbeiten, auch wenn Aktivitäten von seinen Mitarbeitern (sowohl einzeln als auch gemeinsam) oder anderen mit Expandable und ihren Mitarbeitern verbundenen Parteien (unabhängig davon, ob sie für die Aktivitäten eingesetzt wurden oder nicht) durchgeführt wurden.
10.8 Expandable hat jederzeit das Recht, den dem Kunden entstandenen Schaden auf eine Weise zu beheben, die dem Inhalt der Vereinbarung und der Art der Aktivitäten angemessen ist und diesem entspricht. Der Kunde muss schadenbegrenzende Maßnahmen ergreifen. Andere als der Kunde können aus dem Vertrag und seiner (Nicht-) Ausführung keine Rechte ableiten. Der Kunde stellt Expandable bedingungslos von möglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde stellt Expandable von allen Ansprüchen Dritter aus Produkthaftung frei, die auf einen Mangel an einem Produkt zurückzuführen sind, das vom Kunden an Dritte geliefert oder in Gebrauch genommen wurde und das (teilweise) aus Produkten bestand.
10.9 Expandable haftet niemals für Beratungs-, Informations- oder Beratungsarbeiten in Bezug auf den Vertrag, die Produkte, Angebote, Dienstleistungen und/oder Arbeiten, es sei denn, es wurde eine ausdrückliche und separate Vereinbarung mit dem Kunden geschlossen, nach der der Kunde eine Gegenleistung für die von Expandable erbrachten Beratungs-, Informations- oder Beratungsarbeiten leistet. Expandable haftet niemals für Schäden, die mit den vom oder im Namen des Kunden hergestellten Zeichnungen, Berechnungen, Entwürfen, Mustern, Modellen und dergleichen in Verbindung stehen oder daraus resultieren, noch für Schäden, die mit der Verwendung, Installation und/oder Entfernung von Materialien, Produkten, Komponenten und dergleichen verbunden sind oder daraus resultieren, unabhängig davon, ob dies in und/oder an den Produkten geschieht oder nicht, von Materialien, Produkten, Komponenten und dergleichen, die vom oder im Namen des Kunden vorgeschrieben wurden. Der Kunde ist für die vorgenannten Waren verantwortlich und gewährleistet deren funktionale Eignung. Der Kunde stellt Expandable von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Sollte Expandable auf der Grundlage dieses Artikels haften, ist diese Haftung auf den Rechnungsbetrag der Beratung, Information oder Beratung beschränkt, die Gegenstand der Haftung ist (unter gebührender Berücksichtigung von Artikel 10.10; also niemals mehr als den darin genannten Betrag).
10.10 Falls Expandable trotz der Bestimmungen in den vorhergehenden Abschnitten dieses Artikels rechtlich für Schäden zur Verantwortung gezogen wird, ist diese Haftung in allen Fällen, aus welchen Gründen auch immer (einschließlich der Kosten im Zusammenhang mit einer Rückgängigkeitsverpflichtung), auf einen Betrag von EUR 150.000, -- pro Ereignis begrenzt, wobei eine Reihe zusammenhängender Ereignisse als ein einziges Ereignis betrachtet wird.
10.11 Unbeschadet des Artikels 6:89 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches erlischt jeder Anspruch des Kunden gegen Expandable, wenn der Kunde nach Ablauf eines Jahres nach Entstehung des Anspruchs kein wirksames Gerichtsverfahren in der Hauptsache gegen Expandable eingeleitet hat.
ARTIKEL 11 — HÖHERE GEWALT
11.1 Wenn Expandable seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag, einschließlich der in Artikel 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Garantieverpflichtung, als direkte oder indirekte Folge von höherer Gewalt oder anderen Umständen wie Feuer, Wetterbedingungen, Arbeitsstreik, Diebstahl, Lieferverzögerungen, Transportproblemen, Naturkatastrophen, staatlich auferlegten Maßnahmen, unerwarteten Mängeln und/oder Störungen in seinem Unternehmen oder bei seinen Lieferanten nicht angemessen nachkommen kann (vernünftigerweise erwartet werden kann), haftet für Schäden des Kunden und Erfüllung von Die Verpflichtungen von Expandable werden bis zu dem Zeitpunkt ausgesetzt, an dem Expandable die Leistung wieder aufnehmen kann (vernünftigerweise erwartet werden kann). Höhere Gewalt seitens der Lieferanten von Expandable gilt als höhere Gewalt von Expandable.
11.2 Wenn die oben genannte Situation dauerhaft ist oder 2 Monate andauert, hat Expandable das Recht, den Vertrag (teilweise) zu kündigen, ohne dass Expandable zum Schadensersatz verpflichtet ist und das Recht von Expandable auf Zahlung durch den Kunden für alles, was vor Eintritt dieser Situation ausgeführt oder geliefert wurde oder von Expandable bekannt war, unabhängig davon, was zuletzt eingetreten ist.
ARTIKEL 12 — SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
12.1 Wenn und soweit dies für die Erfüllung des Vertrags erforderlich ist, muss der Kunde Expandable auf erste Anfrage schriftlich darüber informieren, wie der Kunde seinen Verpflichtungen aus den Gesetzen zum Schutz personenbezogener Daten nachkommt, einschließlich, falls zutreffend, aber nicht beschränkt auf die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 (im Folgenden: DSGVO). Der Kunde garantiert gegenüber Expandable, dass er sowie seine Mitarbeiter und Auftragnehmer, einschließlich aller Dritten, die vom Kunden oder im Namen des Kunden an der Vereinbarung beteiligt sind, die Verpflichtungen aus der DSGVO erfüllen.
12.2 Der Kunde stellt Expandable von Ansprüchen Dritter oder betroffenen Personen im Sinne der DSGVO im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch oder zu Gunsten des Kunden frei oder für die der Kunde anderweitig gesetzlich verantwortlich ist, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die dem Anspruch zugrunde liegenden Fakten direkt und ernsthaft Expandable zuzurechnen sind und ihm ernsthaft zuzurechnen sind.
12.3 Die Verantwortung für die (personenbezogenen) Daten, die bei der Erfüllung des Vertrags oder der Nutzung einer Dienstleistung oder eines Produkts verarbeitet werden, liegt ausschließlich beim Kunden. Der Kunde garantiert gegenüber Expandable, dass der Inhalt, die Verwendung und/oder die Verarbeitung der Daten nicht rechtswidrig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde stellt Expandable von allen rechtlichen Schritten Dritter, aus welchem Grund auch immer, im Zusammenhang mit diesen Daten oder der Erfüllung des Vertrags frei.
12.4 Soweit erforderlich, erteilt der Kunde Expandable durch die Nutzung von Diensten oder Produkten seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung und Übertragung, auch grenzüberschreitender, personenbezogener Daten im Namen des Kunden.
ARTIKEL 13 — ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGES GERICHT
13.1 Der Vertrag, die daraus resultierenden Verträge und alles, was damit zusammenhängt, unterliegen ausschließlich niederländischem Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Übereinkommens von 1980 (das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, CISG) ist ausgeschlossen.
13.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vorstehenden ergeben, einschließlich Situationen, die nur von einer der Parteien als Streitigkeit angesehen werden, und Streitigkeiten über das Bestehen und die Gültigkeit der Vereinbarung, werden ausschließlich von dem zuständigen niederländischen Gericht im Bezirk des Hauptsitzes von Expandable beigelegt, unbeschadet des Rechts auf Berufung und Kassation sowie des Rechts von Expandable, eine Klage vor dem Gericht im Bezirk des Hauptsitzes des Kunden zu erheben oder im Falle einer Klage in Bezug auf eine grenzüberschreitende Schuld Sammlung, vor einem anderen zuständigen niederländischen Gericht.
13.3 Wenn der Kunde seinen Wohnsitz hat, ein Büro hat und/oder in einem Land tätig ist, das nicht Mitglied der Europäischen Union ist, und/oder im Falle einer Situation, die nicht in den Geltungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 oder einer gleichwertigen Verordnung fällt, ist Expandable unbeschadet des vorherigen Absatzes dieses Artikels berechtigt, eine Streitigkeit gemäß den Schiedsbestimmungen dieses Instituts beim Niederländischen Schiedsgericht einzureichen. Das Schiedsgericht besteht aus einem Schiedsrichter, der nach dem Verfahren zur Aufnahme in die Liste ernannt wird. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Eindhoven, Niederlande, und das Verfahren wird in englischer Sprache geführt. Wenn und sobald Expandable ein Verfahren vor dem Niederländischen Schiedsgericht eingeleitet hat, ist dieses Gremium ausschließlich für die Beilegung des betreffenden Streits zuständig, und das niederländische Gericht ist nicht mehr zuständig.
ARTIKEL 14 — ANDERE BESTIMMUNGEN
14.1 Expandable hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Änderungen akzeptiert hat, wenn Expandable nicht innerhalb von 14 Tagen nach der schriftlichen Mitteilung durch Expandable einen schriftlichen Widerspruch vom Kunden erhalten hat.
14.2 Ein Rechtsverzicht durch Expandable kann nur durch eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung erfolgen. Wenn Expandable keines seiner Rechte aus dem Vertrag ausübt oder seine Ausübung aufschiebt, kann dies nicht als Verzicht auf dieses Recht oder auf ein anderes Recht aus der Vereinbarung betrachtet werden.
14.3 Der Kunde hat nicht das Recht, seine Rechte aus dem Vertrag ganz oder teilweise zu übertragen, sie zu belasten oder anderweitig zu veräußern. Bei dieser Klausel handelt es sich um eine Klausel im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Diese Klausel hat somit sowohl vertragliche Wirkung als auch Wirkung im Bereich der Eigentumsrechte. Es ist daher (auf der Ebene der Eigentumsrechte) nicht möglich, Rechte aus der Vereinbarung (ob teilweise oder nicht) zu übertragen, zu belasten oder auf andere Weise zu veräußern.
14.4 Expandable hat das Recht, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen und/oder die Produkte an Dritte zu verkaufen. Der Kunde gewährt im Voraus seine bedingungslose und unwiderrufliche Mitwirkung bei der Übertragung des Vertrags. Expandable hat das Recht, die Produkte und die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte zu belasten oder abzutreten.
14.5 Wenn und soweit eine oder mehrere Bestimmungen der Vereinbarung, aus welchem Grund auch immer, unverbindlich sind oder werden, bleiben die anderen Bestimmungen der Vereinbarung in vollem Umfang wirksam. In diesem Fall nehmen die Parteien auf erstes Ersuchen der anderen Partei Konsultationen mit der Absicht auf, eine Einigung über eine neue Bestimmung zu erzielen, die den Absichten der Parteien zum Zeitpunkt der Ausführung des Abkommens entspricht.
14.6 Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Expandable, Informationen über Expandable oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung streng vertraulich zu behandeln und keine Informationen zu verwenden, zu vervielfältigen oder weiterzugeben, es sei denn, dies ist für die Durchführung der Vereinbarung unbedingt erforderlich.
14.7 Der Kunde hat kein Recht auf Sperrung, Zurückbehaltung oder Aufrechnung. Expandable ist berechtigt, seine Verpflichtungen aus einem Vertrag und/oder die Herausgabe von Waren, die es aufgrund der Durchführung des Vertrags unter seiner Kontrolle hat, auszusetzen, bis es die Zahlung aller seiner Forderungen gegenüber dem Kunden erhalten hat oder bis eine ausreichende Sicherheit geleistet wurde.